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Braunschweig: Schwere Vorwürfe gegen 15-Jährigen! Er soll 12-Jährige vergewaltigt haben

Es sind schockierende Vorwürfe, die in Braunschweig laut werden. Ein 15-jähriger Jugendliche soll eine 12-Jährige vergewaltigt haben.

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Schlimme Vorwürfe werden in Braunschweig laut!

Ein 15-Jähriger soll ein 12-jähriges Mädchen in einem Schwimmbad vergewaltigt haben. Was genau sich in Braunschweig abgespielt haben soll, liest du hier.

Braunschweig: Schwere Vorwürfe gegen 15-Jährigen

Schockierende Nachrichten erreichen uns aus der Löwenstadt. Die „Braunschweiger Zeitung“ berichtet davon, dass schwere Anschuldigungen gegen einen 15-jährigen Jugendlichen erhoben worden sind. Der Teenager soll am 10. August gegen 17 Uhr ein 12-jähriges Mädchen vergewaltigt haben.

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Der Jugendliche soll laut „Braunschweiger Zeitung“ das Mädchen zunächst in einem Schwimmbecken des Braunschweiger Schwimmbads „Wasserwelt“ (Hamburger Straße) bedrängt und belästigt haben. Danach soll er der 12-Jährigen in die Umkleidekabine gefolgt sein und habe sie dort vergewaltigt.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Gegenüber der „Braunschweiger Zeitung“ bestätigte die Staatsanwaltschaft Braunschweig, dass sie die Ermittlungen aufgenommen haben. „Die weiteren Hintergründe, insbesondere der genaue Geschehensablauf, sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Es stehen insbesondere noch Spurenabgleiche aus. Die Ermittlungen befinden sich, auch wenn die Tat bereits drei Wochen zurückliegt, noch relativ am Anfang“, erklärt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Direkt nach dem Vorfall habe die Polizei zunächst nur die Personalien des mutmaßlichen Vergewaltigers aufgenommen. Danach habe er laut „Braunschweiger Zeitung“ gehen dürfen. Bisher seien keine anderen Maßnahmen, etwa Inobhutnahme oder Inhaftierung, gegen den 15-Jährigen angeordnet worden. An erster Stelle stehe für die Behörden nun, den Fall restlos aufzuklären. Dabei sollen sowohl die 12-Jährige, als auch der Verdächtige vernommen werden.


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Der konkrete Tatvorwurf: „Vergewaltigung“. Juristisch gesehen müsse also nachgewiesen werden, dass der Täter dem Opfer eine „besonders erniedrigende, Beischlaf- beziehungsweise beischlafähnliche Handlung vollzogen haben“, die mit dem Eindringen in den Körper des Kindes verbunden wäre, stellt der Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber der „Braunschweiger Zeitung“ klar. Den genauen Ermittlungsstand gaben die Behörden bisher nicht preis.