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Braunschweig: Frauenarzt am Pranger! So widerlich sind die Vorwürfe gegen ihn

Hat er seine Frau auf der Hochzeitsreise verstümmelt? In Braunschweig startet der Prozess gegen einen Frauenarzt.

© IMAGO/Zoonar

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Der Vorwurf klingt krass: Ein Mediziner soll seiner Ehefrau mit einer Schere ein Stück des Jungfernhäutchens entfernt haben.

Mehrere Jahre nach der mutmaßlichen Tat während der Hochzeitsreise soll jetzt in Braunschweig der Prozess gegen den Frauenarzt starten.

Braunschweig: Schwere Vorwürfe gegen Arzt

Tatort Dubai? Ein Frauenarzt aus dem Landkreis Helmstedt soll seine Ehefrau auf der Hochzeitsreise verstümmelt haben. Der Prozess gegen den 54-Jährigen beginnt am Montag (6. November) am Landgericht Braunschweig. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner Verstümmelung weiblicher Genitalien und gefährliche Körperverletzung vor.

Nach Angaben des Gerichts war das Paar im April 2019 auf Hochzeitsreise in dem Emirat. Der Angeklagte habe versucht, mit seiner Braut Geschlechtsverkehr zu haben. Das soll ihm nicht gelungen sein. Daraufhin soll er mit einer Schere ein Stück des Jungfernhäutchens entfernt haben.

Die damals 31-jährige Frau ließ die Tat aus Angst vor einer angedrohten Scheidung und einer damit verbundenen kulturellen Ächtung über sich ergehen, wie die Staatsanwaltschaft kurz nach Bekanntwerden des Falls mitgeteilt hatte. Beide Ehepartner sind demnach Deutsche mit Migrationshintergrund. Der Gynäkologe soll den Eingriff ohne jegliche Betäubung vorgenommen haben. Laut Anklage erlitt die Frau starke Schmerzen und verlor viel Blut.

Braunschweig: Prozess nach vier Jahren

Die vorgeworfene Tat liegt zum Prozessauftakt mehr als vier Jahre zurück. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig ist mehr als zwei Jahre her. Das Verfahren habe zunächst beim Amtsgericht Helmstedt gelegen und sei erst später vom Landgericht übernommen worden, sagte ein Gerichtssprecher dazu. Zudem hätten „wiederholt durchgeführte Nachermittlungen“ Zeit in Anspruch genommen, hieß es weiter zur Begründung.

Das Gericht gab vor Verhandlungsbeginn zudem den Hinweis, dass die Strafkammer in ihrer aktuellen Besetzung zwar einen hinreichenden Tatverdacht in Bezug zur gefährlichen Körperverletzung sieht, aber nicht mehr zur vorgeworfenen Genital-Verstümmelung. Der Mediziner machte laut Staatsanwaltschaft zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Falls von seinem Schweigerecht Gebrauch und arbeitete weiter. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.


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Zuständig für eine mögliche Entscheidung zum Widerruf der ärztlichen Berufserlaubnis wäre der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA). Eine Sprecherin dieser Behörde bestätige vor zwei Jahren ebenfalls, dass ein solcher Fall dort bekannt sei. In der Regel werde aber der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet. Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage geplant. Ein Urteil könnte am 22. November fallen. (dpa/red)