Das ging schnell: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat nach einem Mann gesucht. Schon nach zehn Tagen wurde der 40-Jährige erwischt. In Magdeburg.
Das, was die Bundespolizei da schreibt, macht nachdenklich…
Haftbefehl aus Braunschweig
Einer Zugbegleiterin war am Sonntagnachmittag (15. September) in einer S-Bahn auf der Strecke von Schönebeck in Richtung Magdeburg ein zehnjähriges Mädchen aufgefallen. Die Kleine war allein unterwegs – und hatte auch kein Ticket dabei. „Die Kontrolleurin machte sich Sorgen, ob das Kind womöglich von zu Hause weggelaufen sei oder ähnliches und informierte daraufhin die Bundespolizeiinspektion Magdeburg“, sagte eine Sprecherin zu News38. Das Mädchen sagte den Polizisten, dass es das Geld für seine Fahrkarte auf dem Weg zum Bahnhof verloren habe. Daraufhin kontaktierten die Beamten die Mutter der Zehnjährigen. Die wiederum sagte, dass der Vater sie auf dem Revier in Magdeburg abholen würde.
Das tat der 40-Jährige dann auch. Sein Problem: Die Bundespolizei fand beim Routine-Check schnell heraus, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig nach ihm suchte. Per Haftbefehl. Zehn Tage vorher hatte die Braunschweiger Staatsanwaltschaft einen „Erzwingungshaftbefehl“ gegen ihn erlassen – weil er seine Strafe nicht beglichen hatte. Der 40-Jährige hatte eine Ordnungswidrigkeit begangen.
Freundin holt Tochter ab
Die Bundespolizei nahm den Vater direkt fest. Die Beamten entdeckten bei ihm noch 1,3 Gramm einer „kristallinen Substanz“ – vermutlich Speed. Daher stellten sie sie sicher. Der 40-Jährige hätte dem Gefängnis entgehen können, wenn er die fälligen 200 Euro hätte zahlen können. Konnte er aber nicht. Daher brachten die Beamten ihn in eine Justizvollzugsanstalt, wo er jetzt vier Tage absitzen muss. Außerdem droht ihm noch mehr Ungemach: Denn die Polizei ermittelt jetzt gegen ihn, wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln.
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Und seine Tochter? Um die kümmerte sich nach einem weiteren Telefonat die Freundin der Mama. Sie holte die Zehnjährige von der Wache ab.