Gifhorn.
Was in Großstädten schon lange Alltag geworden ist, kommt nun ab Freitag auch in Gifhorn an.
Doch der Trend ist nicht bei jedem beliebt, manche Menschen sind regelrecht genervt davon. Ob es so auch in Gifhorn kommen wird?
Deutschlandweiter Trend in Gifhorn angekommen
Die Rede ist natürlich von den elektrisch betriebenen Tretrollern, den sogenannten E-Scootern.
Die einen lieben sie, die anderen hassen sie, aus den unterschiedlichsten Gründen.
Fakt ist aber: Ab Freitag können auch die Gifhorner mit den E-Scootern der Firma „Bolt“ herumdüsen.
————————————
• Mehr Themen:
Gifhorn: Frau wird vor Imbiss beleidigt – plötzlich gehen 30 Menschen aufeinander los
Niedersachsen: „Enkeltrick 2.0“ – neue Whatsapp-Masche macht der Polizei Sorgen
Kreis Wolfenbüttel: Tierquäler unterwegs – so schlägt er zu
————————————-
So sollen die Einwohner dazu anminiert werden, öfter mal das Auto stehen zu lassen und stattdessen mit den Rollern von A nach B und auch nach C zu fahren. 100 Scooter werden vorerst in Gifhorn auf ihre Nutzer warten.
Fünf Cent pro Minute kostet die Fahrt mit dem E-Scooter
Der Anbieter „Bolt“ nimmt gerade mal fünf Cent pro Minute Fahrzeit, dafür müssen sich die Nutzer nur eine App herunterladen und den Roller freischalten. Nutzen darf die Scooter jeder, der älter ist als 14 Jahre.
Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten, sonst kann im schlimmsten Fall sogar der Führerschein für einige Monate weg sein.
Denn die E-Scooter werden in vielen Bereichen eher wie ein Auto gewertet. Zum Beispiel ist es verboten, auf Gehwegen damit zu fahren. Stattdessen müssen vorhandene Radwege oder eben die Straße genutzt werden.
Betrunken auf dem E-Scooter unterwegs? Lieber nicht
In der Fußgängerzone sind die Roller absolut tabu, auch wenn Radfahrer dort aktuell probeweise fahren dürfen. Ebenso dürfen die Scooter auch nicht in der Fußgängerzone geparkt werden.
Und wer sich denkt: Ach, nach dem Barbesuch oder ein paar alkoholischen Getränken kann ich ja lieber schnell mit dem Roller nach Hause anstatt zu Fuß zu gehen, aufgepasst!
—————–
Grundsätzlich gelten folgende Regeln:
- einen Führerschein braucht man für die E-Scooter nicht
- Mindestalter ist 14 Jahre
- eine Helmpflicht besteht nicht, Helm tragen wird jedoch empfohlen
- E-Scooter dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Fehlen die, muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden
- Die Alkoholpromille-Grenze gilt wie bei Autofahrern
—————–
Denn für E-Scooter gilt die gleiche Promillegrenze wie beim Auto. Das bedeutet ab 0,5 Promille kostet das 500 Euro plus einen Monat Fahrverbot – mit dem Auto wohlgemerkt.
Und ab 1,1 Promille gilt es sogar als Straftat und der Lappen ist mindestens drei Monate weg. Dazu kommt dann auch noch die MPU, der „Idiotentest“. Und die wird dann deutlich teurer als es das Taxi nach Hause gewesen wäre.
MPU, Fahrverbot und Punkte in Flensburg können drohen
Von den Punkten, die ins Fahrregister in Flensburg eingetragen werden, mal ganz abgesehen.
Also den E-Scooter nur nüchtern nutzen und darauf achten, dass die Verkehrsregeln eingehalten werden. Die gelten nämlich genauso wie beim Fahrradfahren oder Autofahren ebenso. Na dann, allzeit gute Fahrt! (fb)