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Harz: Wander-Tour endet dramatisch – was einem Mann passiert ist, ist eine Warnung für alle

Eine Wandertour im Harz endete tragisch! Was einem Mann passierte, will keiner erleben. Der Fall ging bis vor das Bundesverfassungsgericht.

Harz
© IMAGO/Panthermedia

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Im Harz zu Wandern zu gehen ist für viele ein positives Erlebnis.

Für einen Mann entwickelte sich die Harz-Wander-Tour zum Albtraum. Bei einem tragischen Unfall verletzte er sich schwer und ging anschließend vor Gericht. Im Kern geht es um die Frage: Wer ist für die Sicherheit der Wanderer im Wald verantwortlich? Das Bundesverfassungsgericht liefert jetzt Klarheit.

Harz: Schwerwiegende Folgen

Ein Mann war mit seiner Familie im Harz wandern, als etwas passierte, was man niemandem wünscht. Auf dem Weg vom Harzer Hexenstieg zu der Stadt Thale erwischte den Mann nach eigener Aussage ein umstürzender Baum. Er wurde schwer verletzt und ist seit dem Unfall querschnittsgelähmt. Wenig später landete die Sache vor Gericht: Der Mann verklagte die Stadt Thale und forderte unter anderem ein Schmerzensgeld von mehr als 200.000 Euro. Der Unfall ereignete sich im Juli 2018 – und landete zuletzt sogar vor dem Bundesverfassungsgericht. Jetzt ist der Beschluss der Richter dar und liefert endgültige Gewissheit. Hat die Stadt ihre Pflichten verletzt?

Nach der Darstellung des Mannes war der Baum deutlich erkennbar abgestorben gewesen. Aus seiner Sicht hätte sich die Stadt darum kümmern müssen, um die Gefahr zu beseitigen.

Gericht sieht es anders

Das Landgericht in Magdeburg schätzte die Situation anders ein: In einem Urteil aus dem März 2020 heißt es: „Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher auch auf Wegen rechnen.“ Jeder, der den Wald betritt, sei selbst für seine Sicherheit verantwortlich. Es handle sich um eine waldtypische Gefahr. Das Fazit also: Jeder wandert im Wald auf eigene Gefahr.

Als das Oberlandesgericht Naumburg seine Berufung ablehnte, rief er beim Bundesverfassungsgericht an. Im September 2023 wies auch die oberste Instanz der deutschen Justiz in Karlsruhe seine Beschwerde zurück.


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Das Urteil ist somit ganz offiziell rechtskräftig. (mit dpa)