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Niedersachsen: Zwei Kinder sterben bei Autorennen – Raserin stellt Experten vor Rätsel

Zwei Kinder sterben bei einem Autounfall. Im Mordprozess fragt sich das Gericht: Was geht im Kopf der Angeklagten vor? Die Antwort fällt schwer.

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© IMAGO/Bernhard Herrmann

Mord oder Totschlag?

Das ist der juristische Unterschied

Es geschah vor mehr als zwei Jahren, im Februar 2022. Auf einer Straße in der Region Hannover (Niedersachsen) lieferten sich eine heute 41-jährige und ein ebenso alter Mann ein verbotenes Autorennen. Die beiden rasten mit bis zu 180 km/h nebeneinander her – und lösten schließlich eine Katastrophe aus. Die Frau verlor in einer Kurve die Kontrolle über ihren Wagen und krachte in entgegenkommende Autos. Der Wagen einer Familie wurde auf einen Acker geschleudert. Zwei kleine Brüder im Alter von zwei und sechs Jahren starben. So zumindest hatte es das Landgericht im April 2023 festgestellt.

Der schreckliche Vorfall in Niedersachsen wird jetzt allerdings noch mal vor Gericht verhandelt. Im Mordprozess fragt sich das Gericht: Was geht im Kopf der Angeklagten vor?

Niedersachsen: Erneuter Mordprozess

Die 41-Jährige wurde dabei ursprünglich wegen Mordes, der 41-jähriger Mitangeklagter wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Der Fall muss am Landgericht jetzt neu verhandelt werden, weil der Bundesgerichtshof das erste Urteil von 2023 aufgehoben hatte. Als Grund wurden damals „Rechtsfehler“ genannt. Die Hauptangeklagte war damals zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden, der 41-Jährige bekam vier Jahre. Beide wurden wegen unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge verurteilt.

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In der Neuauflage könnte das Urteil noch einmal anders ausfallen. Richterin Britta Schlingmann sagte zur Prozesseröffnung, es komme eine Verurteilung etwa wegen Mordes, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung sowie wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Betracht. Um wegen Mordes verurteilt zu werden, muss das Gericht aber bestimmte Merkmale als erwiesen betrachten. Dazu zählen zum Beispiel Heimtücke oder niedrige Beweggründe.

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Die 41-jährige wurde nach dem schrecklichen Vorfall in Niedersachsen wegen Mordes angeklagt. Foto: IMAGO/Bernhard Herrmann

„Manipulativ, künstlich und einstudiert“

Auch deswegen wurden im Prozess Sachverständige hinzugerufen – so auch der forensische Psychiater Felix Wedegärtner. Am Landgericht Hannover bescheinigte er der Hauptangeklagten manipulative Tendenzen. Ihre Aussagen „wirkten manipulativ, künstlich und einstudiert“, so der Sachverständige. Die Kommunikation der 41-Jährigen sei strategisch und auf Täuschung angelegt, es sei „alles ganz oberflächlich“, sagte Wedegärtner. Gutachterin Susanne Cordes Welzel erklärte, anhand der wenigen Materialien seien Empathielosigkeit und Verantwortungslosigkeit bei der Frau zu erkennen. Zur Persönlichkeit der Frau konnten die beiden aber nur wenig beitragen. Sie habe im Gespräch „nicht authentisch“ gewirkt, sagte Wedegärtner.


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Im Mordprozess geht es unter anderem darum, festzustellen, ob die 41-Jährige einen Tötungsvorsatz hatte. Das könnte sich aber noch etwas in die Länge ziehen. Am Mittwoch (24. Juli) wurde erst einmal ein Extra-Verhandlungstag anberaumt. Ursprünglich waren drei Verhandlungstage angesetzt. Am Freitag (19. Juli) sollten eigentlich bereits die Plädoyers gehalten werden. Das Urteil dürfte sich in jedem Fall verzögern. (bp, dpa)