Ein brisantes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), das derzeit gegen Aldi Süd läuft, könnte für Verbraucher einiges ändern. Im Kern geht es um eine Werbung, die Aldi Süd in einem Prospekt gemacht hat. Der Discounter warb mit einem sogenannten „Preis-Highlight“. Die Werbung war jedoch in den Augen von Verbraucherschützern unzulässig, woraufhin der Fall vorm Landgericht Düsseldorf landete.
Je nachdem, wie das Urteil ausfällt, könnten nicht nur Aldi, sondern auch Edeka, Netto und andere Supermärkte betroffen sein.
Aldi, Edeka, Netto und Co: Preisangaben im Prospekt
Auslöser der Diskussion war ein angebliches „Preis-Highlight“, mit dem Aldi Süd in einem Prospekt warb. Ganze 23 Prozent günstiger sollten Ananas und Bananen sein, so die Discounterkette. Was die Kunden nicht wussten: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fand heraus, dass sich die Rabatte nicht auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen. Doch genau das schreibt die so genannte Preisangabenverordnung vor.
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Die Preisangabenverordnung wurde 2022 eingeführt und sorgt dafür, dass Kunden von Aldi, Edeka, Netto und Co. besser beurteilen können, ob das Schnäppchen auch wirklich ein Schnäppchen ist. Das Gesetz schreibt vor, dass Händler bei jeder Preissenkung den günstigsten Preis der letzten 30 Tage angeben müssen.
„Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg muss der günstigste Preis der letzten Tage aber nicht nur angegeben werden: Auch die beworbene Preisreduzierung muss sich auf eben diesen Preis beziehen. Das war bei den beanstandeten Rabatten im Aldi-Prospekt nicht der Fall“, so die Verbraucherzentrale.
Entscheidung mit Folgen
Nachdem der Fall vor dem Landgericht Düsseldorf gelandet war, beschloss dieses, den Fall direkt dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, um die aufgeworfenen Rechtsfragen grundsätzlich klären zu lassen: Muss sich ein Händler bei der Werbung mit einem Preisnachlass auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen?
Sollte der EuGH im Sinne der Verbraucherzentralen entscheiden, hätte dies weitreichende Folgen für die Preiswerbung bei Aldi, Edeka, Netto und Co. Für die Verbraucher wäre dies durchaus positiv. Denn die vorgetäuschten Preissenkungen durch Preistreiberei, bei der Händler die Preise künstlich erhöhen, um später mit einem größeren Preisnachlass werben zu können, hätten ein Ende.
Am 26.September, 9.30 Uhr, verkündet der Europäische Gerichtshof sein Urteil.