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Kleinerer Bundestag – an diesen Ecken könnte ordentlich gespart werden

Nach der nächsten Bundestagswahl sollen weniger Abgeordnete im Bundestag sitzen. Dann könnten satte 125 Millionen Euro eingespart werden.

Nach der nächsten Wahl sollen weniger Abgeordnete im Bundestag sitzen.
© IMAGO/Jochen Eckel

Scholz: Sicherheit, Soziales und Wachstum Prioritäten für den Haushalt

Das Thema Sicherheit soll "klare Priorität" im Haushaltsentwurf für das kommende Jahr haben, den die Ampel-Koalition im Juli vorlegen will. Das kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in einer Regierungserklärung im Bundestag an. "Ohne Sicherheit ist alles nichts."

Nach der nächsten Bundestagswahl sollen weniger Abgeordnete im Bundestag sitzen. Wirtschaftsforscher schätzen nun ein, welche Kosten dadurch eingespart werden könnten. Das Ergebnis: satte 125 Millionen Euro mehr hätte die Bundesregierung zur Verfügung.

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Ein durch die Wahlrechtsreform geschrumpfter Bundestag wäre für den Bund jedes Jahr bis zu 125 Millionen Euro günstiger als bisher. Das geht aus einer Untersuchung des arbeitgebernahen Wirtschaftsforschungsinstituts IW Köln hervor. Die Ampel-Regierung hatte 2023 das Wahlrecht reformiert, damit das Parlament nicht stärker wächst. So sollen nach der nächsten Bundestagswahl nur noch 630 Abgeordnete im Bundestag sitzen, aktuell sind es 733.

Bundestag könnte hier sparen

Laut IW kann dadurch pro Jahr eine dreistellige Millionensumme gespart werden. Da künftig gut 100 Abgeordnete weniger im Bundestag sitzen würden, fallen demnach jährlich 13 Millionen Euro weniger an Diäten an. Am meisten gespart werden kann bei der Beschäftigung von Mitarbeitern für die Abgeordnetenbüros: etwa 45 Millionen Euro.

Je nachdem, wie viele Parteien in den Bundestag einziehen, könnten die Geldleistungen an die Fraktionen den Schätzungen zufolge pro Jahr um bis zu 20 Millionen Euro sinken. Auch bei Reisen und Büroausstattung wie Schreibtischen und Computern wäre mit deutlich zurückgehenden Kosten zu rechnen. 

Wahlreform gekippt

Andere Posten des Bundestags-Haushalts blieben durch die Reform aber unverändert. So sei es unwahrscheinlich, dass der Bund sich von größeren Teilen seiner Immobilien trennen würde, sagt IW-Experte Björn Kauder. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt mehrere Klagen gegen das neue Wahlrecht geprüft und es für größtenteils verfassungskonform erklärt. Nur die Fünf-Prozent-Hürde ohne eine sogenannte Grundmandatsklausel verstößt gegen das Grundgesetz.


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Nach dieser Regel fällt die Grenze für den deutschlandweiten Anteil der Zweitstimmen für jene Parteien weg, die mindestens drei Direktmandate gewonnen haben. Das Gericht hat entschieden, dass die von der Reform gestrichene Grundmandatsklausel so lange in Kraft bleibt, bis der Bundestag eine neue Regelung schafft. Ändert sich bis Herbst 2025 nichts, wird unter diesen Voraussetzungen gewählt.

(Mit dpa.)