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AfD in Sachsen: Wahlbetrug-Gerücht wegen Softwarefehler – so ist es wirklich

Wirbel um die AfD in Sachsen! Die Partei hat einen Sitz im Landtag weniger. Einige glauben an eine Verschwörung. Das ist wirklich los.

Sachsen: Ein Sitz weniger für die AfD
© IMAGO/IlluPics

So hat Sachsen gewählt: CDU gewinnt knapp vor der AfD

Sachsen hat einen neuen Landtag gewählt. Wie die Wahl ausgegangen ist, erfährst du im Video.

Plötzlich hatte die AfD einen Sitz weniger im sächsischen Landtag und die wichtige Sperrminorität war weg! Der Wirbel einen Tag nach der Sachsen-Wahl sorgt noch immer für Aufregung und Verschwörungstheorien im Netz.

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In radikal rechten Kreisen munkelt man, ob die AfD, die bei der Landtagswahl auf 30,6 Prozent kam, durch einen angeblichen „Softwarefehler“ nachträglich kleiner gemacht wird. Von Wahlbetrug ist die Rede. Wie es wirklich ist, liest du hier.

AfD hat nur noch 40 Sitze nach Sachsen-Wahl

Nun hat die AfD 40 Sitze im Dresdner Landtag, statt 41. Doch nicht nur die Rechtsaußen-Partei verlor am Montag noch einen sicher geglaubten Sitz, auch die CDU musste einen abgeben. Dafür bekamen Grüne und SPD jeweils einen Sitz dazu.

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Entscheidender als der Verlust des einen Sitzes ist für die AfD, dass sie nun nicht mehr über die Sperrminorität verfügt. Es gibt weiterhin eine mögliche Zweidrittelmehrheit im Landtag gegen sie. Sie kann damit wichtige Entscheidungen, wie die Auflösung des Landtages oder die Neuwahl von Verfassungsrichtern, nicht blockieren.

Kein Wahlbetrug – Partei stimmte selbst Auszählungsverfahren zu

Dass die Landeswahlleitung einen Softwarefehler einräumen musste und die Sitzverteilung korrigierte, sorgt nun im Netz aber für Verschwörungstheorien in rechten Kreisen.

Die Panne lag darin begründet, dass das zu Grunde liegende Zählverfahren nicht angepasst wurde. Der Landtag hatte 2023 – mit Zustimmung der AfD – das Wahlgesetz angepasst. Dabei wurde das mathematische Auszählungsverfahren von D’hondt auf Sainte-Laguë umgestellt, ebenso wie es seit 1980 auch der Bundestag praktiziert. Durch das Sainte-Laguë-Verfahren soll eine Verzerrung zugunsten von großen Parteien, die es bei m D-Hondt-Verfahren gab, ausgeglichen werden.


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Die sächsische Landeswahlleitung teilt weiter mit, dass bei der Kommunalwahl am 9. Juni alles reibungslos funktioniert habe. Der IT-Dienstleister arbeite an der Analyse und Behebung des Fehlers. Für die Landtagswahl sei nach Hinweisen die Berechnung überprüft und „manuell nachgerechnet“ worden.