Salzgitter.
Wöchentlich marschiert „Die Partei“ durch Salzgitters Straßen, um analog zu den „Montagsspaziergängern“ Stellung zu beziehen. Doch diesen Montag fiel die Gegendemonstration aus.
Deswegen erheben die Parteivertreter aus Salzgitter schwere Vorwürfe! Denn sie haben die Veranstaltung nicht freiwillig platzen lassen.
Salzgitters Gegendemonstranten sind schutzbedürftig
Schon seit mehreren Wochen finden sich etliche Mitglieder „Der Partei“ zusammen, um gegen die Corona-Proteste in Salzgitter anzustehen. Laut eines Sprechers der Partei seien die Teilnehmer immer wieder von den „Montagsspaziergängern“ beleidigt und bedroht worden.
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Sie werden deshalb von mehrere Polizisten begleitet, um die Sicherheit der Demonstranten zu gewährleisten. Auch diese Woche hätte es laut der Polizei Salzgitter passende Schutzvorkehrungen gegeben.
Aber die haben der Partei nicht ausgereicht! Denn: Lediglich zwei Polizisten sollen die Versammlung begleiten. „Unsere Sicherheit war subjektiv nicht sichergestellt, so dass wir unsere Versammlung abgesagt haben“, heißt es in einem Schreiben.
Salzgitter: Partei schießt gegen Polizei und Stadt
„Die Partei“ fühlt sich von der Stadt und der Polizei Salzgitter im Stich gelassen. Sie spricht von einer Blamage der Beamten. Zudem erheben sie den schweren Vorwurf, dass der fehlende Schutz zum Aushebeln des Versammlungsrechts geführt habe.
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Die Polizei Salzgitter bezieht hierzu Stellung: „Die Veranstaltung auf dem Rathausvorplatz wurde mit wenigen Beamten betreut. Zu keinem Zeitpunkt ging eine Gefahr von Teilnehmern dieser Veranstaltung aus noch bestand eine Gefahr für diese Veranstaltungsteilnehmer“, so ein Sprecher gegenüber news38.de. „Zu keinem Zeitpunkt wurde das Versammlungsrecht ausgehebelt.“
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Das passierte noch in Salzgitter:
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Schon letzten Montag hätten die Einsatzkräfte in den wöchentlichen Protest eingegriffen. „Durch das Verhindern von Lautsprecherdurchsagen in einer angemessenen und durchaus auch erlaubten Lautstärke“, heißt es seitens der Partei.
Doch eine Sprecherin der Stadt Salzgitter erklärt, dass nur Lautsprecheranlagen unter der Lautstärke von 70 Dezibel erlaubt seien. Somit würde die Belästigung anderer Bürger, die nicht an Veranstaltungen teilnehmen, ausgeschlossen werden. Wenn die vorgeschriebene Lautstärke überschritten wird, könnten die eingesetzten Beamten vor Ort über ein mögliches Verbot entscheiden. (mbe)