Was für ein Wahnsinn! DAS zeigt, dass man sich nicht mit den großen Fischen dieser Welt anlegen sollte. Denn dieser Prozess gegen VW und Audi hätte einen Mandanten des Kölner Anwalts Oguz Korumtas ziemlich teuer zu stehen kommen können!
Seine Kanzlei ist seit 2016 schwerpunktmäßig im Abgasskandal tätig. Jetzt sollte sein Mandant nach einem Prozess gegen VW und Audi mehr als 23 Millionen Euro zahlen. Ein Fall, wie in Oguz Korumtas noch nie erlebt hat.
Brief von VW schockiert Anwalt
Laut des Kostenfestsetzungsbeschlusses seien 23.032.021 Euro zu zahlen. In Worten: „dreiundzwanzigmillionenzweiunddreißigtausendeinundzwanzig Euro“ – so steht es auf dem Brief, welcher ihm am 8. Januar zugestellt wurde.
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Das ist VW:
- Die Volkswagen AG wurde 1937 gegründet
- Zum Konzern gehören auch die Marken Audi, Seat, Skoda, Bentley, Bugatti, Lamborghini und Porsche
- 2018 fertigten die Wolfsburger rund 40 Modelle unter dem Namen Volkswagen
- Im Jahr 2019 waren rund 22 Prozent aller Neuzulassungen Autos von VW
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„Das ist schon irre“, sagt Korumtas im Gespräch mit news38.de. Seit 2000 ist er als Anwalt in Köln tätig, hat seine Kanzlei an der Frankfurter Straße in Mülheim. Umgehend handelte der Jurist.
VW: Gericht korrigiert fehlerhaften Beschluss
Korumtas widersprach dem Bescheid. „Ich habe darauf hingewiesen, dass der fehlerhaft ergangen ist.“ Außerdem legte der Kölner hilfsweise Beschwerde ein.
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Anschließend sei der Kostenfestsetzungsbeschluss „ohne Aufsehen zu erregen“ zügig korrigiert worden. Tatsächlich handelte es sich nämlich um einen Übertragungsfehler. Eigentlich sollte der Betrag auf 2.300 Euro festgesetzt werden.
Seinem Mandanten hat Korumtas davon – natürlich – nichts erzählt. „Hätte die Mandantschaft das mitbekommen, dann hätte das Telefon wohl nicht stillgestanden.“
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VW: Anwalt verhinderte Schlimmeres
Die Folgen eines solchen Bescheids erklärt der Anwalt so: „Nach Ablauf von zwei Wochen wäre er bestandskräftig geworden, wenn ich hiergegen nicht vorgegangen wäre.“
Weil er jedoch umgehend reagierte, habe er Schlimmeres verhindern können. „Formal betrachtet hätte der Gläubiger mit dem Beschluss auch in der Höhe pfänden können“, sagt Korumtas zu news38.de.
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Das wäre dann wohl ein ziemlicher Schock für seinen Mandanten gewesen – und ein ungeplanter Geldsegen für VW. (mk)
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