Volkswagen kann im Abgas-Skandal offenbar auch von den deutschen Ermittlern keine Milde erwarten. Wie unter anderem das „Handelsblatt“ schreibt, werde der rund 15 Milliarden Dollar schwere Abgas-Vergleich nicht auf mögliche Strafen in Deutschland angerechnet. „Wir können bei der Berechnung des Bußgelds nicht darauf achten, was VW etwaig in anderen Ländern zahlen muss“, sagte Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe demnach am Montag, 11. Juli 2016.
Schwierige Rechnung
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig prüft im Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal einen Anfangsverdacht, wonach der Wolfsburger Konzern eine Ordnungswidrigkeit begangen haben könnte. Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens könnte die Behörde etwa Gewinne abschöpfen, die VW durch den weltweiten Verkauf von elf Millionen manipulierten Fahrzeugen eingefahren hatte. Wie hoch ein mögliches Bußgeld sein könnte, sagte die Staatsanwaltschaft nicht.
Das deutsche Gesetz sieht vor, dass eine Geldbuße höher sein muss als der erwirtschaftete Vorteil durch das Vergehen. Bei VW sei es aber schwierig, den durch die Manipulation gemachten Gewinn zu ermitteln, heißt es. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte sich auf andere Fälle bezogen und geschrieben, einige hundert Millionen Euro seien denkbar.
Für Ziehe sind die bisher in den Medien gehandelten Zahlen schlichtweg „spekulativ“.