Wolfsburg.
Schwere Vorwürfe gegen Polizeibeamte aus Wolfsburg!
Ein Mann wirft ihnen völlig überzogenes und brutales Verhalten vor – die Polizei Wolfsburg selbst widerspricht.
Wolfsburg: Aussage gegen Aussage
Es geht um einen Vorfall am Phaeno. Nach Darstellung der Polizei soll dort ein Betrunkener am Dienstag vergangener Woche die Gäste des Kinderfestes belästigt haben. Er sei aggressiv und unkooperativ gewesen und habe letztlich in Gewahrsam genommen werden müssen, hieß es danach von den Beamten.
Der 41-Jährige sei am Boden fixiert worden, habe sich aber auch dagegen noch gewehrt. Auch news38.de berichtete entsprechend über den Vorfall. >> Phaeno Wolfsburg: Mann verängstigt Kinder – erst die Polizei kann die Lage beruhigen
Wolfsburg: Polizeigewalt wie in den USA?
Daraufhin meldete sich ein Mann, der die Szene beobachtet haben will – er stellt sie komplett anders dar als die Polizei. Der Betrunkene habe niemanden belästigt oder bepöbelt. Ganz im Gegenteil: Er sei mehr als friedlich gewesen. Eskaliert sei die Situation erst, als ihm seitens der Polizei ein Platzverweis erteilt werden sollte. „Für uns Umstehende war es ein Einsatz mit nicht verhältnismäßiger Brutalität, der an Amerika erinnerte“, so der Augenzeuge.
Unter anderem hätten die Polizisten den 41-Jährigen „so heftig in den Polizeibus gestoßen, dass wir Umstehenden den Knall hörten, als der Betrunkene mit dem Kopf gegen den Türeinstieg krachte.“ Die Polizei hatte das so formuliert: „Beim Einsteigen sträubte er sich und gab zu verstehen, dass er nicht einsteigen wollte. Letztendlich stieg er doch ein.“
Scharfe Kritik an Polizei Wolfsburg
Was den Augenzeugen auch extrem stört: Alle Umstehenden, die mit ihren Handys Fotos oder Videos des Polizei-Einsatzes gemacht hätten, hätten ihre Aufnahmen löschen müssen – auf Druck der Polizei. Hier kritisiert der Wolfsburger sowohl den Tonfall der Beamten als auch den Löschzwang an sich.
Offenbar wüssten die Polizisten nicht, dass es nicht verboten sei, ohne Ton zu filmen oder zu fotografieren. „Filme und Fotos brauchen nicht gelöscht werden, denn sie können ja auch als Beweissicherung für eben solche Vorfälle dienen“, sagt der Zeuge zu news38.de. Er hoffe, dass sich jetzt eine „höhere Ebene“ mit dem Vorfall beschäftigt – vielleicht gebe es ja auch doch noch Bildmaterial davon.
Polizei Wolfsburg sieht sich im Recht
Die Polizei Wolfsburg bleibt bei ihrer Darstellung des Einsatzes. Dem in der Pressemitteilung geschilderten Geschehensablauf sei nichts hinzuzufügen, sagte eine Sprecherin auf news38.de-Nachfrage. Und weiter: „Polizeibeamte werden im Bereich der deeskalierenden Gesprächsführung während der Ausbildung und in internen Fortbildungen geschult und wenden diese situationsgerecht auch an.“
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Und, was ist mit den Fotos und Videos? Hier geht es der Polizei vorrangig um die Möglichkeit des Veröffentlichens, zum Beispiel in sozialen Medien. „Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass das Veröffentlichen der Aufnahmen Persönlichkeitsrechte verletzen sowie eine Straftat darstellen kann.“
So verhalte es sich auch mit einer Videoaufnahme, die das „nicht öffentlich gesprochene Wort“ aufzeichne, welches zum Beispiel an den Adressaten einer polizeilichen Maßnahme gerichtet war. Gleiches gelte für Bild- und Tonaufzeichnungen von Personen, die sich in einer polizeilichen Maßnahme befinden, und deren Persönlichkeitsrechte ebenfalls zu schützen seien. (ck)