Sollte das nur ein Scherz sein? Vielleicht, doch er ist eindeutig nach hinten losgegangen.
Eine Frau, die in den USA lebt, hat ihrem Bruder in Wolfsburg Ende April ein Paket geschickt. Doch über den Inhalt konnte niemand so recht lachen.
Wolfsburg: Ei, Ei, Ei – kuriose Überraschung beim Zoll
So manch ein Paket muss noch einen Zwischenstopp beim Zollamt in Wolfsburg einlegen, bevor es zum Empfänger gehen kann. So auch ein Paket aus den USA, das Ende April in der VW-Stadt landete. Und der Inhalt sorgte für erstaunte Gesichter bei den Zollbeamten!
Denn sie öffneten das Paket bei der Abfertigung – und zum Vorschein kam ein etwa 15 Zentimeter großes und gut 1,4 Kilogramm schweres Ei, eingepackt in Holzspäne. Die Frau aus den USA hatte ihre Sendung als Spielzeug angemeldet, doch irgendetwas kam den Beamten daran merkwürdig vor.
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Also nahmen sie Paket und Lieferung genauer in Augenschein und konnten schnell eine Verbindung zu einer Straußenfarm in den USA herstellen – darauf deutete ein Versandetikett im Paket hin. Stutzig machte die Beamten außerdem eine Markierung an der Eierschale. Darum haben sie den Zoo in Braunschweig und die Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhagen kontaktiert, um sich eine Einschätzung zu holen. Und die kam prompt: Eine solche Markierung sei wohl in der Reptilienzucht gängig.
Veterinäramt findet Aktion gar nicht lustig
Angeblich sei diese Markierung aber nur deshalb angebracht worden, um die „Dinosaurierherkunft“ des vermeintlichen Spielzeug-Eis zu untermauern. Klar, dass die Beamten in diesem Fall auch den Empfänger kontaktierten, um mehr Licht ins Dunkel des Ei-Mysteriums zu bringen. Von seiner Schwester erfuhr der Mann, dass sie wohl ein unbefruchtetes Ei losgeschickt hatte. Alles andere hätte vermutlich eh nicht funktioniert, weil das Ei gar nicht warmgehalten werden konnte.
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Also keine Aufnahme für das Ei in einem Brutgerät der Auffangeinrichtung. Drüber lachen konnte aber trotzdem niemand so recht, vor allem das Veterinäramt der Stadt Wolfsburg fand diesen „Scherz“ wenig gelungen. Schließlich darf das Ei als Lebensmittel gar nicht eingeführt werden, weil die passenden Dokumente fehlten.