Wolfsburg.
So eine Schlagzeile möchte kein Topmanager gerne lesen – erst recht nicht aus dem Hause VW!
MAN-Chef Andreas Tostmann soll Firmenjets für unzulässige Privatflüge genutzt haben. Einem Bericht des „Business Insider“ zufolge musste der VW-Manager dafür im Nachhinein ordentlich blechen.
VW-Manager fliegt privat im Firmenjet
Normalerweise hat VW nichts dagegen, wenn Manager den Firmenjet auch hin und wieder für private Zwecke verwenden: Vor allem bei sogenannten Heimflügen ist das in Ordnung, sofern diese Flüge als geldwerter Vorteil versteuert werden. Doch Tostmann soll dem Bericht zufolge den Bogen massiv überspannt haben…
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Das ist VW:
- ist die Kernmarke der Aktiengesellschaft Volkswagen
- wurde am 28. Mai 1937 in Berlin gegründet
- seit April 2018 ist Herbert Diess CEO
- das erste Auto war der VW Käfer
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VW: Heimflüge erlaubt – Tostmann soll Bogen überspannt haben
Vor zwei Jahren soll es einen anonymen Hinweis gegeben haben. Tostmann habe die VW-Flotte in unzulässiger Weise für Privatflüge genutzt. Auch seine heutige Ehefrau soll mit an Bord gewesen sein.
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Bei VW habe ein zuständiges Aufklärungsteam monatelang ermittelt. Vor dem Disziplinarausschuss soll Tostmann Reue gezeigt haben – Insidern zufolge soll das bei Volkswagen nicht grad selbstverständlich sein. Aber Tostmann habe „eingesehen, dass er einen Fehler gemacht hat“.
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VW: Tostmann „musste wirklich bluten“
Als Entschädigung für sein Verhalten musste der heutige MAN-Chef dem „Business Insider“ zufolge eine Summe im sechsstelligen Bereich an den VW-Konzern zahlen. „Tostmann musste wirklich bluten“, soll ein Kollege aus dem Management gesagt haben. VW will das Ganze nicht kommentieren.
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Dass Tostmann trotz der angeblichen teuren Flug-Affäre sogar noch den Sprung zum MAN-Chef schaffte, dürfte auch die VW-Belegschaft am Band mindestens wundern. Denn so manch ein „kleiner Mitarbeiter“ wurde schon wegen kleinen Diebstählen vor die Tür gesetzt. (ali/red)
Mit Spannung dürfte die Chefetage auch auf den Mittwoch schauen. Da tritt in Niedersachsen nämlich die neue Corona-Verodnung in Kraft. Ob du dich auf den neuen Corona-Hammer gefasst machen musst, erfährst du >>>hier.