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Braunschweig: Prozess gegen Maddie-Verdächtigen Christian B. – DAS ist das Urteil

Nach fast 40 Verhandlungstagen ist im Vergewaltigungs-Prozess gegen Christian B. in Braunschweig das Urteil gefallen.

Am Dienstag ist in Braunschweig das Urteil gegen den Maddie-Verdächtigen Christian B. gefallen.
© picture alliance/dpa/dpa-Pool

Maddie McCann: Die Spur führt nach Braunschweig

13 Jahre nach ihrem Verschwinden könnte es zum Durchbruch im Vermisstenfall kommen.

Im Vergewaltigungsprozess gegen Christian B. in Braunschweig ist das Urteil gefallen.

Dem vorausgegangen war ein echter Gerichts-Marathon in Braunschweig.

Braunschweig: Urteil gegen Christian B.

Der auch im Fall Maddie mordverdächtige Christian B. ist am Dienstag (8. Oktober) vom Landgericht Braunschweig vom Vorwurf mehrerer schwerer Sexualstraftaten freigesprochen worden. Der 47-Jährige bleibt aber im Gefängnis, weil er noch bis September 2025 eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung absitzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

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Nach 38 Verhandlungstagen vor der Strafkammer in Braunschweig sprachen die drei Berufsrichter und zwei Schöffen den Angeklagten frei. Viele Prozessbeobachter hatten mit diesem Ausgang gerechnet, nachdem die Kammer im Juli auf Antrag der Verteidigung den Haftbefehl gegen den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter aufgehoben hatte.

Maddie McCann war 2007 aus einem Ferien-Apartment in Portugal verschwunden. Foto: imago/imagebroker – imago/globalmagens

Das Braunschweiger Verfahren stand im Fokus internationaler Medien, weil der Angeklagte im Fall der verschwundenen dreijährigen Madeleine „Maddie“ McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex ist aber offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Die Ermittlungen dazu gehen weiter, eine Anklage ist bisher aber nicht absehbar.

Braunschweiger Staatsanwaltschaft forderte 15 Jahre Haft

Christian B. waren zum Prozessauftakt im Februar drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern in Portugal vorgeworfen worden. Nach dem Ende Beweisaufnahme blieb die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen bei ihrer Überzeugung und forderte insgesamt 15 Jahre Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. In diesem Fall hätte B. nicht nach Verbüßung der Haft entlassen werden können. 


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Die Strafverfolger hielten ihn für zwei Vergewaltigungen und zwei Missbrauchsfälle für schuldig. Im Fall einer Vergewaltigung habe der Vorwurf nicht aufrechterhalten werden können. Bereits im Vorfeld hatte die Staatsanwaltschaft für den Fall eines Freispruchs eine Revision angekündigt.

Braunschweig: Christian B. schweigt

Die Verteidigung hatte am Montag einen Freispruch gefordert. B.s Rechtsanwälte argumentierten damit, dass Beweise fehlten und Zeugen nicht glaubwürdig seien. Der Angeklagte hatte am vorletzten Prozesstag die Möglichkeit zu einem letzten Wort, äußerte sich aber nicht. (dpa)